Vorführwagen

Vorführwagen. Was muss man beim An- oder Verkauf beachten?

Der Handel mit Vorführfahrzeugen ist überaus attraktiv, da die Autos in der Regel in einem sehr guten Zustand und meist nicht älter als zwölf Monate sind. Aber es gilt auch einiges zu beachten.

Modellreihe beachten

Achten Sie darauf, ob das Fahrzeug noch aus der aktuellen Modellreihe stammt. Häufig werden Vorführfahrzeuge abgestoßen, die nicht mehr aktuell sind somit nicht zum Vorführen geeignet sind. Ist man bereit diesen Makel zu akzeptieren, gilt es den Preis an diese Gegebenheit anzupassen. Ein gehöriger Nachlas ist in einem solchen Fall angebracht.

Reifenqualität überprüfen

Da die Fahrzeuge nicht neu sind, gilt es auf die Bereifung zu achten. Hier sollten keinesfalls Kompromisse gemacht werden. Weisen die Reifen übermäßige Gebrauchsspuren auf, hat der Verkäufer nachzubessern und die Reifen gegebenenfalls auszutauschen.

Importeigenschaft kontrollieren

Es gilt besonders darauf zu achten, dass es sich nicht um einen sogenannten EU-Import handelt. Häufig werden gebrauchte Fahrzeuge aus benachbarten Ländern importiert oder re-importiert. Dies ist ein wertbildender Faktor, der sich später beim Weiterverkauf deutlich auswirken kann. Die Zulassungspapiere und die Gebrauchsanleitung gebe hierzu Auskunft.

Unfallfreiheit abklären.

Da Vorführfahrzeuge regelmäßig am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, besteht natürlich die Gefahr, dass das Fahrzeug nicht mehr unfallfrei ist. Die Unfallfreiheit eines Gebrauchtwagens ist einer der ganz entscheidenden Faktoren, die den späteren Preis ausmachen. Selbst kleine Unfallschäden sind offenbarungspflichtig und verringern den späteren Wiederverkaufswert. Insofern sollte man Abstand nehmen von einem Vorführwagen mit Unfallschaden.

Beachtet man die wichtigsten Grundregeln, so kann der Erwerb eines Vorführwagens zu einem guten Geschäft werden und für den Erwerber viel Spaß versprechen.