Kombis
Tipps zum An- und Verkauf von Kombis
Zunächst die Tipps für den Kauf.
Ganz allgemein gilt, es ist wichtig, dass sich jemand erst einmal grundsätzlich über das Modell informiert, dass gekauft werden soll. Wer sich für ein Modell interessiert, der kann vor allem auch über das Internet entsprechende Informationen über Schwachstellen und andere Dinge finden, die wichtig sind.
Es sollte vor dem Kauf auch darauf geachtet werden, dass die Qualität stimmt und natürlich auch, dass der Wagen ausführlich geprüft wurde. Eine Probefahrt ist dabei sehr wichtig und wer sich für eine Probefahrt entscheidet, sollte wirklich jeden Winkel des Fahrzeuges erkunden, da es sonst schnell Probleme geben kann, oder aber auch Mängel auftreten, die eigentlich so nicht vorkommen sollte und somit in keinem Fall gefragt sind. Die Qualität ist sehr wichtig, bei einem gebrauchten Auto. Speziell bei einem Kombi sollte man z.B. darauf achten in welchem Zustand der Laderaum ist, viele Kratzter, kaputte Seitenverkleidungen usw. deuten darauf hin, dass das Fahrzeug oft und heftig zum Transport genutzt wurde.
Nun zum Verkauf,
Zunächst besort man sich bei einem Autoclub oder im internet bei z.B. mobile.de einen Kaufvertrag-Vordruck dort steht alles Wissenswerte drin und man hat die notwendige rechtliche Absicherung .
Bei einem der Automobilclubs und/oder TÜV / DEKRA kann man sich eine Fahrzeugüberprüfung erstellen lassen,
das kann positiv als Verkaufsargument dienen und die Wertigkeit bestätigen.
Es ist auch wichtig, z.B. im Internet nach Fahrzeugen des gleichen Models zu suchen, um zu einen realistischen Marktpreis anzubieten.
Im Kaufvertrag unbedingt zum einen eine Verpflichtung des umgehenden Ab-/Ummeldens bei Strassenverkehrsamt & Versicherung sowie Datum und Uhrzeit der Übergabe des FZGs an den Käufer festhalten.
Damit lässt sich belegen, wer im Falle eines Unfalls für den Schaden verantwortlich zu machen ist.
Und ganz wichtig, den Fahrzeigbrief erst aushändigen, wenn der volle Kaufpreis bezahlt wurde, da derjenige der den Brief hat automatisch als Eigentümer des Fahrzeugs gilt.